Über Leistung spricht man nicht, sowas hat man und das reichlich. Außerdem sollte man immer ein tolles Auto haben.

Polizei

Wenn du mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen willst, muss dieses technisch in Ordnung sein. Bremsen, Räder, Beleuchtung, Lenkung, Räder und Antrieb müssen aufeinander abgestimmt sein und sicher funktionieren. Damit dies gewährleistet ist, wurden für die Hersteller zahlreiche detaillierte Vorschriften erstellt. Soll ein Fahrzeug in Serie hergestellt werden, wird ein Prototyp durch umfangreiche Tests und Maßnahmen geprüft, ob alle Vorschriften beachtet wurden. Danach erhalten alle Fahrzeuge dieser Serie eine Betriebserlaubnis oder ein Prüfzertifikat. Mit diesem Nachweis kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Mofas und zweirädrige Kleinkrafträder sind meist zulassungsfrei. Mit der Betriebserlaubnis kannst du das notwendige Versicherungskennzeichen beantragen und bei einer Kontrolle nachweisen, dass das Fahrzeug technisch o.k. ist und sicher geführt werden kann. Werden aber wichtige Teile des Fahrzeugs nachträglich verändert, ist dies eine Bauartveränderung, also Tuning.

TUNING - BAUARTVERÄNDERUNGEN

Wird ein wichtiges geprüftes Bauteil verändert oder ausgetauscht, darf dadurch die Sicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Das ist insbesondere bei Bauteilen wie Fahrzeugrahmen, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Bereifung und Motorleistung der Fall. Sollen Teile ausgetauscht werden, weil diese kaputt sind oder das Fahrzeug schöner oder schneller gemacht werden soll, müssen diese Ersatzteile speziell für dieses Fahrzeug geprüft und zugelassen sein. In manchen Fällen muss der Anbau durch einen Fachmann ausgeführt werden und der richtige Um- oder Anbau durch eine Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ geprüft werden.

Der Anbau von Original-Ersatzteilen ist in aller Regel problemlos zulässig. Machst du den Anbau selbst, muss er in jeder Hinsicht fachmännisch ausgeführt sein. Besser ist, einen Fachkundigen oder eine Fachwerkstatt mit dem Umbau oder der Reparatur zu beauftragen.

"FRISIEREN" IST ILLEGAL

Beim „Frisieren“ soll die Leistung gesteigert, also, ein Fahrzeug schneller gemacht werden. Entweder soll der Motor einen höheren Hubraum erhalten, die Kraftstoffzufuhr oder die Drehzahl erhöht oder das Übersetzungsverhältnis verändert werden. Manchmal soll auch in die elektrisch geregelte Einspritzung oder bei Automatikgetrieben in die Variomatik eingegriffen werden.

Um einen anderen "Sound" zu erhalten oder die Leistung zu verändern, wird auch gerne eine andere Auspuffanlage angebaut. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Änderungen, die der Fahrzeughersteller nicht geprüft hat und die deshalb grundsätzlich unzulässig sind.

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